Salut Salon - Heimat - Edwin-Scharff-Haus - Neu-Ulm
Zwei Geigen, ein Cello, ein Klavier - und ein Übermaß an kreativer Energie: Salut Salon sind „Hamburgs charmantester Kultur-Export“ (Hamburger Abendblatt). Seit über 20 Jahren gastieren die vier Virtuosinnen mit ihren „Masterpieces of ‚classical ‘
comedy“ (The New York Times) in den renommiertesten Konzerthäusern weltweit und begeistern ihr Publikum mit irrwitzigen Parforceritten zwischen Vivaldi und Vokalakrobatik, Tango und Tatort, Rap und Rachmaninov - „Wunderbar!“ (The Economic Times India).
Mit ihrem neuen Programm „Heimat“ feiern Salut Salon ab 2025 zugleich das Finale einer Konzert-Trilogie: Auf „Liebe“ und „Träume“ folgt nun das nächste große, fast allumfassende Thema. Denn: Was genau ist das eigentlich, Heimat? Ist es ein Ort? Tradition? Ein Gefühl? Sind es die Menschen, die einen umgeben? Oder vielleicht Worte, Sprachen, Klänge? Mit der traumwandlerischen Selbstverständlichkeit, mit der die vier Musikerinnen Stücke aus allen Winkeln der Welt in diesen wunderbaren Konzert-Abend verwandeln, geben sie auch gleich ihre ganz eigene Antwort: Salut Salon sind in der Welt zu Hause - und ihre Heimat ist die Musik.
Ermäßigung
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt melden Tel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich! Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular! Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Zusätzliche Informationen
Einlass ab 19 Uhr!
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